Die allgemeine Regelung über den Datenschutz (RGPD) schützt die Privatsphäre und die Rechte der Personen.
Das Sozialamt verpflichtet sich die persönlichen Daten mit höchster Vertraulichkeit und Konformität gegenüber der europäischen Regelung über den Datenschutz (RGPD) zu behandeln. Die persönlichen Daten werden von den Mitarbeitern des Sozialamtes nur im Zusammenhang mit deren Missionen benutzt.