Das Gesetz vom 18.12.2009 über die Sozialhilfe
Das Gesetz zur Sozialhilfe, das am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, schafft ein Recht auf Sozialhilfe für Personen und Familien in Not und die nicht über die nötigen Mittel verfügen. Das Hauptziel ist es den Begünstigten einen Zugang zu Mitteln und angemessenen Diensten entsprechend ihrer Situation zu ermöglichen.
Ein weiteres Ziel der Sozialhilfen des Sozialamtes ist es, den Begünstigten die Möglichkeit zu geben, ihre Grundbedürfnisse zu erfüllen um ein Leben, das die Menschenwürde respektiert zu leben. Jede mögliche Hilfe wird zur Verfügung gesetzt um die prekäre Situation der Begünstigten zu diagnostizieren, zu bearbeiten und eine Verschlimmerung zu vermeiden.
Die Sozialhilfe ist subsidiärer Natur. Das Sozialamt greift nur ein, wenn die Person ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten kann und alle anderen Hilfsmöglichkeiten erschöpft oder aber unzureichend sind.