Die Aufgaben der Regionalbeauftragten sind folgende:

 

  • Bearbeitung der vom ONIS übermittelten Akten;
  • Erstellung, mit dem Bezieher, des in Artikel 16 des REVIS-Gesetzes vorgesehenen personalisierten Aktivierungsplans und Aktualisierung desselben;
  • Organisation der im Aktivierungsplan vorgesehenen Aktivierungsmaßnahmen laut Gesetzesartikel 17 und Vorbereitung der vorgeschriebenen Verwaltungsdokumente;
  • Sicherung eines guten Maßnahmeverlaufs durch regelmäßigen Kontakt zum Bezieher und den Verantwortlichen des Beschäftigungsortes;
  • Weiterleitung der Antragsteller und Bezieher der Aktivierungszulage an den Service de santé au travail multisectoriel (Arbeitsmedizin);
  • Verwaltung der von Beziehern der Aktivierungszulage vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und gegebenenfalls Einbestellung von Personen zur Kontrolle bei vom ONIS beauftragten Experten;
Last updated on 23/01/2024
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