Die Aufgaben der Regionalbeauftragten sind folgende:
- Bearbeitung der vom ONIS übermittelten Akten;
- Erstellung, mit dem Bezieher, des in Artikel 16 des REVIS-Gesetzes vorgesehenen personalisierten Aktivierungsplans und Aktualisierung desselben;
- Organisation der im Aktivierungsplan vorgesehenen Aktivierungsmaßnahmen laut Gesetzesartikel 17 und Vorbereitung der vorgeschriebenen Verwaltungsdokumente;
- Sicherung eines guten Maßnahmeverlaufs durch regelmäßigen Kontakt zum Bezieher und den Verantwortlichen des Beschäftigungsortes;
- Weiterleitung der Antragsteller und Bezieher der Aktivierungszulage an den Service de santé au travail multisectoriel (Arbeitsmedizin);
- Verwaltung der von Beziehern der Aktivierungszulage vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und gegebenenfalls Einbestellung von Personen zur Kontrolle bei vom ONIS beauftragten Experten;