Die Regionalen Beauftragten für soziale Eingliederung (ARIS) sind nach dem geänderten Gesetz vom 28. Juli 2018 über Einkommen aus sozialer Eingliederung ebenfalls Teil des Sozialamts.
Dieses Gesetz sieht seit Januar 2019 die Einrichtung regionaler Beauftragter für soziale Eingliederung (ARIS) in den Sozialämtern vor.
Die ARIS arbeiten nur nach Vereinbarung mit Personen, die das REVIS erhalten, auf dem Gebiet einer der fünf Gemeinden wohnen und vom Nationalen Amt für soziale Eingliederung (ONIS) orientiert wurden.
Das Nationale Amt für soziale Eingliederung (ONIS) koordiniert die Tätigkeit der regionalen Beauftragten für soziale Eingliederung (ARIS), um die Gleichbehandlung der Begünstigten vor dem Gesetz zu gewährleisten. Es stellt die korrekte Anwendung der festgelegten Richtlinien sicher und greift auch ein, wenn die Beziehung zwischen dem Begünstigten und dem regionalen Beauftragten für soziale Eingliederung konflikthaft zu werden droht.
Weitere Informationen zum Einkommen für soziale Eingliederung oder zur Rolle des regionalen Eingliederungsbeauftragten finden Sie unter folgendem Link: https://revis.public.lu/fr.html